1989 konnte ich den Hürlimann 4T35 nach unzähligen Fahrten ins Zürcher Oberland käuflich erwerben. Es gab einige Ungereimtheiten zu gewärtigen. Auch bekam ich den Traktor erst nachdem ich einen zweiten Traktor den D 100 gekauft hatte, da dieser 4T35 aus Sicherheitsgründen im Rebberg nicht geeignet ist. Als ich den Traktor einlösen wollte, musste ich den Zollnachweis beibringen über das Bundesamt für Transporttruppen Bern. Auf dem Zollnachweis war der vormalige Besitzer des Traktors erwähnt. Durch suche auf der Gemeindeverwaltung Brenzikofen erhielt ich die Adresse der Nachkommen des Traktorenbesitzers. Die Nachkommen waren auch schon im Stöckli, Ich erhielt von Frau Scheidegger den Original Fahrzeugausweis und die alte Betriebsanleitung des 4T35. Auf den 7.6.1989 erhielt ich das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung auf dem Bahnhofplatz in Döttingen, der Experte traute sich nicht auf den Traktor und ich musste selber die Runden Fahren. Ich erhielt danach ohne Probleme die Zulassung. Da dieser Traktor mit White Spirit angetrieben ist, ging es daran den Passenden Treibstoff zu organisieren. dies klappte auf anhieb bei der Chemia in Brugg mit dem Resultat dass die Firma den Treibstoff nach einer Woche unbedingt wieder zurückhaben wollte, da das Petrol nicht für den Strassentransport verzollt war. Nach einem Telefon mit der Schweiz. Zollverwaltung Bern, bekam ich ein Revers für den Antrieb von Landwirtschaftstraktoren, und die Chemia war ihrer sorge über die Verzollung los. Mit dem Revers konnte ich in der ganzen Schweiz White Spirit problemlos beziehen. Diese Vorschrift wurde auf den 1. April 1994 aufgehoben.
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